Norbert Kulozik - Consulting

GUGL

Zweck und Ziele

Vereinigung von Personen, die die gutachterliche Tätigkeit gemäß der definierten Anforderungen für Softwareassetmanagement als Unternehmenszweck haben und die die Voraussetzungen erfüllen, qualitativ hochwertige Gutachten unabhängig von Herstellern und Lieferanten zu erstellen.

 

Bestellung

Die Bestellung hat den Zweck den Kunden besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.

Die Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen und Prüfungen.

 

Bestellungsvoraussetzungen

Ein freier, unabhängiger Sachverständiger kann nur bestellt werden, wenn
keine Bedenken gegen seine Eignung bestehen; er überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, sowohl Gutachten zu erstatten als auch Beratungen, Überwachungen und Prüfungen zu erbringen, nachweist; er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt; er die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines bestellten Sachverständigen bietet.

 

Gütegemeinschaft unabhängiger Gutachter für Lizensierung

Pflichten des Sachverständigen

Unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische
Aufgabenerfüllung.

Unabhängigkeit. Der Sachverständige darf sich bei der Erbringung seiner Leistungen keiner Einflussnahme aussetzen, die seine Vertrauenswürdigkeit und die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen gefährdet.

Weisungsfreiheit. Der Sachverständige darf keine Verpflichtungen eingehen, die geeignet sind, seine tatsächlichen Feststellungen und Beurteilungen zu verfälschen.

Gewissenhaftigkeit. Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen. Er hat in der Regel die Mindestanforderungen an Gutachten und sonstigen Richtlinien zu beachten.

Unparteilichkeit. Der Sachverständige hat bei der Erbringung seiner Leistung stets darauf zu achten, dass er sich nicht der Besorgnis der Befangenheit aussetzt. Er hat bei der Vorbereitung und Erarbeitung seines Gutachtens strikte Neutralität zu wahren, muss die gestellten Fragen objektiv und unvoreingenommen beantworten.

Insbesondere darf der Sachverständige nicht

1. Gutachten in eigener Sache oder für Objekte und Leistungen seines Dienstherren oder Arbeitgebers erstatten.
2. Produkte erwerben oder zum Erwerb vermitteln oder eine Regulierung der Objekte durchführen, über die er ein Gutachten erstellt hat.


Schweigepflicht

Dem Sachverständigen ist untersagt, bei der Ausübung seiner Tätigkeit erlangte Kenntnisse Dritten unbefugt mitzuteilen oder zum Schaden anderer oder zu seinem oder zum Nutzen anderer unbefugt zu verwerten.
Der Sachverständige hat seine Mitarbeiter zur Beachtung der Schweigepflicht zu verpflichten.
Die Schweigepflicht des Sachverständigen besteht über die Beendigung des Auftragsverhältnisses hinaus.

Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch

Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet, für das er tätig ist, im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen.

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